Mindretalssekretariat

Rechtliche Grundlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt) in Kraft. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien aus den Jahren 2000 bis 2004 in deutsches Recht um.

Ziel des AGG ist es, rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben als auch für das Zivilrecht.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde 2006 die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Dies ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Die ADS und ihre Aufgaben sind in diesem „Antidiskriminierungsgesetz“ festgeschrieben und entsprechen den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien. Jeder Mensch kann sich an die ADS wenden und sich beraten lassen, wenn er/sie z.B. diskriminiert wurde und Hilfe benötigt.

Der ADS hat einen Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie Expertinnen und Experten in Fragen der Benachteiligung. Seine Aufgabe ist es, die ADS bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an den Deutschen Bundestag zu beraten und kann zu diesen sowie zu wissenschaftlichen Untersuchungen eigene Vorschläge unterbreiten. Unter anderem wurde als Mitglied des Beirates Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, berufen. Er wird vertreten durch Gösta Nissen, den Leiter des Minderheitensekretariats der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands.

Die Verbreitung und Sichtbarmachung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wie auch die Wissensvermittlung über die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine wichtige Aufgabe aller Akteure. Im Bereich der Diskriminierung der autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands ist dies auch einer der Schwerpunkte der Arbeit des Minderheitensekretariats.  

Weitere Informationen:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz online

Mehr Informationen zum Gesetz auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Moin!

Wutrobnje witajće!

Hjertlig velkommen!

Latscho Diewes!

Hartlik wäljkiimen!

Witajśo k nam!

Herzlich Willkommen!

Welcome!