Sekretariat mjeńšynow
 tych styri awtochtonych narodnych mjeńšynow
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Rechtliche Grundlagen

Welche politischen Gremien für Minderheitenfragen gibt es?

Beauftragter der Bundesregierung Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen wurde 1988 eingerichtet und am Bundesministerium des Innern angesiedelt. 2002 wurde das Amt durch die Beauftragung für die nationalen Minderheiten ergänzt. Seit dem 11. April 2018 führt Dr. Bernd Fabritius dieses Amt aus.

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Beratende Ausschüsse

Beim Bundesministerium des Innern angesiedelte Beratende Ausschüsse für Fragen der dänischen Minderheit, des sorbischen Volkes, für die friesische Volksgruppe, für die deutschen Sinti und Roma sowie für die niederdeutsche Sprachgruppe sichern den Minderheiten den Kontakt mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag. Den Vorsitz nimmt in allen fünf Ausschüssen jeweils der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten wahr. Das Minderheitensekretariat ist in allen Beratenden Ausschüssen als ständiger Gast vertreten. Darüber hinaus setzen sich die Ausschüsse entsprechend der jeweiligen Geschäftsordnung zusammen.

Beratender Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit

Der Beratende Ausschuss hat die Aufgabe, über alle die dänische Volksgruppe betreffenden Fragen der Bundesinnenpolitik zu verhandeln. Der Ausschuss soll der dänischen Minderheit den Kontakt mit der Bundesregierung und dem Bundestag sichern.

Mitglieder sind der Bundesminister des Innern und ein Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, je zwei Mitglieder der Fraktionen des Deutschen Bundestages, drei Mitglieder der dänischen Minderheit in Deutschland sowie als Vertreterin des Landes Schleswig-Holstein die Minderheitenbeauftragte. Den Vorsitz nimmt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten wahr.

Beratender Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe

Der Beratende Ausschuss hat die Aufgabe, alle die friesische Volksgruppe betreffenden Fragen der Bundesinnenpolitik zu erörtern.

Dem Ausschuss gehört je ein Vertreter des Frasche Rädj - Friesenrat Sektion Nord e.V., der Friisk Foriining, des Nordfriesischen Vereins, des Seelter Buunds sowie der Direktor des Nordfriisk Instituuts, darüber hinaus Vertreter Bundesministeriums des Innern und der Regierungen Niedersachsens und Schleswig-Holstein an. Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter weiterer Bundesministerien können zu den Sitzungen eingeladen werden. Vorsitzender des Ausschusses ist der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Beratender Ausschuss für Fragen des sorbischen Volkes

Der Beratende Ausschuss hat die Aufgabe, alle das sorbische Volk betreffenden Fragen der Bundesinnenpolitik zu erörtern. 

Dem Ausschuss gehören zum einen drei von der Domowina benannte Angehörige des sorbischen Volkes und ein Vertreter der Stiftung für das sorbische Volk, zum anderen Vertreter des Bundesministeriums des Innern und der Regierungen Brandenburgs und Sachsens an. Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter weiterer Bundesministerien können zu den Sitzungen eingeladen werden. Vorsitzender des Ausschusses ist der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma

Der Beratende Ausschuss hat die Aufgabe, alle die deutschen Sinti und die deutschen Roma betreffenden Fragen der Bundespolitik zu erörtern.

Dem Ausschuss gehören zwei Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, zwei Vertreter der Sinti Allianz Deutschland e.V., ein Vertreter des Minderheitensekretariats und darüber hinaus Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Regierungen aller Bundesländer an. Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter weiterer Bundesministerien können zu den Sitzungen eingeladen werden. Vorsitzender des Ausschusses ist der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Die konstituierende Sitzung fand am 18. März 2015 statt.

Beratender Ausschuss für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe

Der Beratende Ausschuss hat die Aufgabe, alle die niederdeutsche Sprachgruppe betreffenden Fragen der Bundesinnenpolitik zu erörtern.

Dem Ausschuss gehören vier Vertreter des Bundesrates für Niederdeutsch (Bundesraat för Nedderdüütsch) an. Darüber hinaus Vertreter des Bundesministeriums des Innern und der Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter weiterer Bundesministerien können zu den Sitzungen eingeladen werden. Vorsitzender des Ausschusses ist der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Bund-Länder-Konferenzen mit den Minderheiten zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und zur Europäischen Sprachencharta (Implementierungskonferenzen)

Themen dieser (Implementierungs-)Konferenz sind die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992. Teilnehmer sind die mit dem Minderheitenschutz und den Minderheiten- oder Regionalsprachen befassten Bundesministerien, die bei den Ländern federführend zuständigen Landesbehörden, Vertreter der Dachverbände der durch die Instrumente geschützten Minderheiten sowie Sprachgruppen und deren wissenschaftlichen Institutionen.

Länder-Bund-Referentenbesprechungen Niederdeutsch

Seit 2007 treffen sich jährlich Vertreter der Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und des Bundes unter Einbeziehung des Bundesrates für Niederdeutsch/Bundesraat för Nedderdüütsch, um sich über wechselnde Fragen der Verbreitung und der Erhaltung der niederdeutschen Sprache auszutauschen.

Gesprächskreis nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag

In dem Gesprächskreis beraten sich mit Unterstützung des Vorsitzenden des Innenausschusses mehrmals jährlich Abgeordnete mit den Vertretern der Dachorganisationen der nationalen Minderheiten.

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