Minderhaidenkontoor

Schwerpunkte

Die Erweiterung der politischen Partizipation der Minderheiten auf Bundesebene

Die autochthonen Minderheiten in Deutschland sind auf Bundesebene in unterschiedlichen politischen Gremien und Ausschüssen vertreten:

Die Grundlage der politischen Partizipation bildet der Minderheitenrat mit seinem Minderheitensekretariat in Berlin. Darüber hinaus gibt es das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, welches am Bundesministerium des Innern angesiedelt ist.

Beratende Ausschüsse für Fragen der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, des sorbischen Volkes, der deutschen Sinti und Roma sowie der niederdeutschen Sprachgruppe sichern den jeweiligen Minderheiten und der Regionalsprache Niederdeutsch den Kontakt mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt stehen dabei die jeweiligen minderheitenspezifischen Herausforderungen.

In den Bund-Länder-Konferenzen (Implementierungskonferenzen) wird die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates erörtert. Teilnehmer sind die mit dem Minderheitenschutz und den Minderheiten- oder Regionalsprachen befassten Bundesministerien, die bei den Ländern federführend zuständigen Landesbehörden, Vertreter der Dachverbände der durch die Instrumente geschützten Minderheiten sowie Sprachgruppen und deren wissenschaftliche Institutionen.

Einmal im Jahr findet das Gesprächskreis nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag statt. Mit Unterstützung der Vorsitzenden des Innenausschusses beraten ein- bis zweimal jährlich Abgeordnete mit den Vertretern der Dachorganisationen der nationalen Minderheiten im Bundestag.

zur Übersicht der politischen Gremien für Minderheitenfragen

Die Basis der politischen Partizipation der nationalen Minderheiten auf Bundesebene ist gegeben. Jedoch fordert der Minderheitenrat eine Erweiterung dieser. Der Mehrzahl der MdB sind Minderheitenbelange nicht bekannt und werden deshalb bei politischen Entscheidungen auch nicht beachtet. Dabei tangieren diese vielfältige Politikbereiche u.a. die Sicherheitspolitik, Medienpolitik, Bildungspolitik, Flüchtlingspolitik, Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik, Infrastruktur- und Entwicklungspolitik, Europapolitik.

Unsere gemeinsame Herausforderung ist es, effektive Kommunikationswege zu finden, damit die Belange der Minderheiten in die Entscheidungsprozesse der Parlamente von Bund und Ländern noch besser einfließen und beachtet werden.

In der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben wir erreicht, dass innerhalb einer Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der nationalen Minderheiten seitens der Bundesregierung erstellt und im Bundestag erörtert wird.

Weiterhin fordern wir für eine effektivere Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag die Benennung eines Minderheitenbeauftragten/Minderheitensprechers für jede Bundestagsfraktion als konkreten Ansprechpartner für die Minderheiten.


Gespräch mit dem Vorsitzenden des Innenausschuss des Deutschen Bundestages Ansgar Heveling MdB und seinem Stellvertreter Frank Tempel MdB


Gesprächskreis nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag

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