Aktuelles

Endlich Klarheit über die ostfriesische Flagge vor kommunalen Dienstgebäuden

29.11.2022

Die Jungfräiske Mäinskup hat am Montag, den 28.11.2022, eine Liste der meistgestellten Fragen zur offiziellen Beflaggung vor kommunalen Dienstgebäuden veröffentlicht (https://www.jungfraeiske-maeinskup.frl/de/aksjes/faq-flag/).

Im Frühling 2022 entfachte in der Gemeinde Moormerland eine rege Debatte über die ostfriesische Flagge vor dem Moormerlander Rathaus. Nicht nur im Moormerland, sondern auch in anderen Gemeinden gab es Verwirrung bezüglich der ostfriesischen Flagge und ihres Status. Obwohl die ostfriesische Flagge von einigen ostfriesischen Gemeinden bereits vor dem Rathaus gehisst wurde, stellten die Kommunalpolitiker verschiedener Gemeinden im Landkreis Leer die Frage: Darf man das?

Vor kommunalen Dienstgebäuden darf die ostfriesische Flagge gehisst werden. Es wäre sogar ein Verstoß gegen die Minderheitenrechte der friesischen Minderheit in Niedersachsen, dies zu verbieten.

Wir wollen unseren Beitrag zur Debatte leisten, indem wir die Fakten anhand von acht Fragen auflisten, damit unsere ostfriesischen Politiker schnell über den Stand der Dinge informiert sind. Hinzu kommen noch die Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz, die Bundesflaggenordnung und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Zu guter Letzt gibt es einen Flaggenpassus der Ostfriesischen Flagge aus dem Jahr 1956. Diese fünf Dokumente fließen in unserer Liste der meistgestellten Fragen zusammen.

Wir hoffen, dass die Minderheitenrechte von unseren Kommunalpolitikern bzw. Gemeinderäten gewährleistet werden, denn auch die Beflaggung ist ein wichtiger Schritt zur Emanzipation und Gleichberechtigung der friesischen Minderheit.
 
(Quelle: Jungfräiske Mäinskup, 29.11.2022)

cover picture: (Foto: Jungfräiske Mäinskup)

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