Aktuelles

Implementierungskonferenz 2022 in Berlin

30.11.2022

Am 29. November 2022 fand die diesjährige Implementierungskonferenz in Berlin hybrid statt. Vertreter*innen aller vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands nahmen teil. Die Implementierungskonferenz ist eine Bund-Länder-Konferenz mit den Minderheiten, anlässlich welcher der 6. Bericht Deutschlands zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten erörtert und verabschiedet wurde.

Auf der Tagesordnung standen in diesem Jahr u.a. die Empfehlungen des Beratenden Ausschusses des Europarates zu einer bundeseinheitlichen Anwendung des Rahmenübereinkommens sowie zur Erhebung von statistischen Daten über den Status und die Ausübung der Rechte der nationalen Minderheiten. In der angeregten Diskussion zu dieser Frage stimmten die Vertreter*innen der Minderheiten darin überein eine solche Datenerhebung abzulehnen, soweit sie auf einer quantitativen wie qualitativen Erfassung von Minderheitenzughörigkeit beruhe. Die Vorsitzende des Minderheitenrates Gitte Hougaard-Werner, Sydslesvigsk Forening (SSF), verwies auf die Bonn-Kopenhagener Erklärung die das Recht zur Bekenntnisfreiheit zu einer Minderheit festschreibt, diese darf von Amts wegen weder bestritten noch geprüft werden. Dotschy Reinhardt erinnerte seitens des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zudem nachdrücklich an die Verfolgungs- und Genozid-Geschichte unter der NS-Herrschaft, der eine systematische Erfassung der Minderheit vorausgegangen war. 

Sowohl die Vertreterin des Europarats als auch die nationalen Minderheiten regten die Schaffung von effektiven Koordinationstrukturen zwischen Bund, Ländern und Minderheitenverbänden an, um künftig einheitliche Umsetzungsstandards für das Rahmenübereinkommen in den Ländern zu gewährleisten.

Des Weiteren wurde der 7. Bericht zur Europäischen Sprachencharta der Regional- oder Minderheitensprachen erörtert. Thematisiert wurde eine sofortige Empfehlung aus der Stellungnahme des Sachverständigenausschusses, eine ausreichende Anzahl von angemessen ausgebildeten Lehrkräften für den Unterricht in Regional- oder Minderheitensprachen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zuge wurde der problematische Lehrkräftemangel für Nordfriesisch und Niedersorbisch von den Minderheitenvertreter*innen hervorgehoben. Fraglich blieb, welche Anreize die Länder schaffen können um junge Lehramtsstudierende für diese Minderheitensprachen zu interessieren.

Die Vorsitzende des Minderheitenrates Gitte Hougaard-Werner sagte rückblickend über die Konferenz:

„Eine der größten Aufgaben ist es, das Wissen über die vier autochthonen nationalen Minderheiten schon in den Schulen zu vermitteln und in der Mehrheitsgesellschaft zu verankern. Der Minderheitenrat möchte sich dieser Aufgabe stellen und zu der gewünschten Wissensvermittlung beitragen. Unsere Minderheiten können schon jungen Menschen in Deutschland zeigen, dass gesellschaftliche Teilhabe und das Bewahren von kulturellen, sprachlichen Besonderheiten sich nicht ausschließen, sondern – am Beispiel unserer Minderheiten – zusammengehören. Die Implementierungskonferenz ist ein wichtiger Ort, um unser Anliegen zu erörtern, das ist am 29. November wieder deutlich geworden."

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