Minderheitensekretariat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen

Wen vertreten wir?

Übersicht

In Deutschland leben vier anerkannte autochthone (aus dem Altgriechischen „alteingesessen“), nationale Minderheiten/Volksgruppen: 

Sie erhalten in Deutschland durch den Bund und Länder einen besonderen Schutz und eine spezifische Förderung. 

Auf Grundlage der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen werden in Deutschland die Sprachen der vier nationalen Minderheiten (Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der Sinti und Roma) geschützt. Auch die Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch) ist durch die Charta geschützt. Die Sprecher des Plattdeutschen gehören keiner nationalen Minderheit an: Niederdeutsch wird jedoch als Regionalsprache anerkannt. 

Das Bekenntnis zur Minderheit/Volksgruppe ist in Deutschland frei. Zahlenangaben beruhen nur auf Schätzungen. Dies liegt zum einen an der Verfolgung von Minderheiten während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und zum anderen aufgrund völkerrechtlicher Bedenken. Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Europarat) legt fest, dass die Zugehörigkeit zu einer Minderheit die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen ist, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird.


Selbstverständnis Minderheiten

Was versteht man unter einer autochthonen, nationalen Minderheit/Volksgruppe?

Zu den autochthonen, nationalen Minderheiten/Volksgruppen zählen die durch die Auswirkungen der europäischen Geschichte, durch Grenzziehungen und andere historische Ereignisse entstandenen nationalen Minderheiten/Volksgruppen sowie die Völker Europas, die nie einen eigenen Staat gegründet haben und auf dem Territorium eines Staates als Minderheit leben.

Die Charta der autochthonen, nationalen Minderheiten/Volksgruppen in Europa der FUEN (Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen), der Dachorganisation der Minderheiten in Europa, gibt folgende Definition vor: 

Unter einer autochthonen, nationalen Minderheit/Volksgruppe ist eine Gemeinschaft zu verstehen, 

  • die im Gebiet eines Staates geschlossen oder in Streulage siedelt,
  • die zahlenmäßiger kleiner ist als die übrige Bevölkerung des Staates,
  • deren Angehörige Bürger dieses Staates sind,
  • deren Angehörige über Generationen und beständig in dem betreffenden Gebiet ansässig sind,
  • die durch ethnische, sprachliche oder kulturelle Merkmale von den übrigen Staatsbürgern unterschieden werden kann und gewillt ist, diese Eigenarten zu bewahren.

Eine Ausnahme bilden die Sinti und Roma, die aus historischen Gründen nicht in einem angestammten Siedlungsgebiet leben. Die deutschen Sinti und Roma sind in Deutschland als Minderheit anerkannt, obwohl sie in kleinerer Zahl nahezu in ganz Deutschland verstreut leben.

Autochthone, nationale Minderheiten/Volksgruppen werden von Zuwanderern (auch allochthone/neue Minderheiten genannt), die nicht traditionell in Deutschland leben, unterschieden.

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